100%
0%
Telekom darf Kartenguthaben nicht verfallen lassen
Die Deutsche Telekom darf Restguthaben auf abgelaufenen Telefonkarten nicht verfallen lassen. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Seit Oktober 1998 gibt die Telekom Telefonkarten heraus, die ab Herstellung für 3 Jahre und 3 Monate gültig sind. Die Gültigkeitsdauer ist auf den Karten vermerkt. Der BGH vertritt die Auffassung, dass eine zeitliche Gültigkeitsbeschränkung zwar zulässig ist. Dies würde jedoch nicht den ersatzlosen Verfall noch vorhandener Restguthaben rechtfertigen.
Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg statt. (ah)
Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg statt. (ah)
Weitere Informationen:
Anbieter Deutsche Telekom
Das Urteil des BGH
Tarifrechner Festnetz