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Talkline klagt gegen neues Inkassoverfahren
Der Anbieter Talkline hat mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt, dass die Deutsche Telekom weiterhin das Inkassoverfahren für Talkline übernehmen muss. Wie das Unternehmen mitteilt, versetzte das Landgericht Köln Talkline in den Stand vor den 1. Juli zurück.
Das bedeutet, dass für Talkline das neue Inkassoverfahren weiter nur als Modellversuch läuft. Innerhalb dieser Testphase werden 90% der Beträge von Talkline durch die Telekom in Rechnung gestellt. Nur für 10% der Gebühren muss Talkline selbst Rechnungen bzw. Mahnungen ausstellen.
Am neuen Inkassoverfahren kritisiert Talkline unter anderem, dass die Telekom die entsprechenden Rechnungsdaten sehr spät an die Wettbewerber schickt. Bei säumigen Kunden trifft die Mahnung damit grundsätzlich erst nach der Mahnung der Telekom ein. Die Kunden glauben, mit der Telekom-Mahnung bereits ihre Telefonrechnung vollständig bezahlt zu haben. Tatsächlich bezahlten sie jedoch nur den Betrag der Telekom.
Talkline klagt weiterhin gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Das Unternehmen will klären lassen, inwieweit auch in Zukunft die erste Mahnung der Wettbewerber durch die Telekom übernommen werden muss. Bis zu dieser Entscheidung soll die einstweilige Verfügung gültig sein. (ah)
Das bedeutet, dass für Talkline das neue Inkassoverfahren weiter nur als Modellversuch läuft. Innerhalb dieser Testphase werden 90% der Beträge von Talkline durch die Telekom in Rechnung gestellt. Nur für 10% der Gebühren muss Talkline selbst Rechnungen bzw. Mahnungen ausstellen.
Am neuen Inkassoverfahren kritisiert Talkline unter anderem, dass die Telekom die entsprechenden Rechnungsdaten sehr spät an die Wettbewerber schickt. Bei säumigen Kunden trifft die Mahnung damit grundsätzlich erst nach der Mahnung der Telekom ein. Die Kunden glauben, mit der Telekom-Mahnung bereits ihre Telefonrechnung vollständig bezahlt zu haben. Tatsächlich bezahlten sie jedoch nur den Betrag der Telekom.
Talkline klagt weiterhin gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Das Unternehmen will klären lassen, inwieweit auch in Zukunft die erste Mahnung der Wettbewerber durch die Telekom übernommen werden muss. Bis zu dieser Entscheidung soll die einstweilige Verfügung gültig sein. (ah)
Weitere Informationen:
News zum neuen Inkassoverfahren
Anbieter Talkline
Die RegTP im Internet