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Telekom plant Anhörung im Inkasso-Streit
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den alternativen Anbietern von offenen Call-by-Call und der Deutschen Telekom AG sollen bis zum Februar einvernehmlich gelöst werden. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) plant eine öffentliche Verhandlung am 19. Januar in Bonn, in denen alle Beteiligten Raum für ihre Argumente gegeben werden soll.
Hintergrund des Streites sind die von der Telekom zum 31. März gekündigten Inkasso-Verträge. In denen war die Telekom verpflichtet, für Call-by-Call-Anbieter die Gebühren für Gespräche über ihre eigene Rechnung einzutreiben und an die Anbieter zu überweisen. Zudem war die Telekom für das Mahnwesen nicht gezahlter Beträge zuständig.
Die Telekom will das Inkasso nicht mehr übernehmen, was das Ende für Call-by-Call ohne Anmeldung bedeuten würde. Die RegTP hatte aber bereits klar gemacht, daß die Telekom zur Rechnungslegung weiter verpflichtet ist. Das heißt, sie muß auf ihren eigenen Rechnungen auch die Gebühren auflisten, die bei Wettbewerbern durch Mitbenutzung ihrer Leitungen anfallen. Das Mahnwesen könnte aber an die Wettbewerber übergeben werden. Allerdings müßte dann die Telekom die Adressdaten der Kunden herausgeben.
Hintergrund des Streites sind die von der Telekom zum 31. März gekündigten Inkasso-Verträge. In denen war die Telekom verpflichtet, für Call-by-Call-Anbieter die Gebühren für Gespräche über ihre eigene Rechnung einzutreiben und an die Anbieter zu überweisen. Zudem war die Telekom für das Mahnwesen nicht gezahlter Beträge zuständig.
Die Telekom will das Inkasso nicht mehr übernehmen, was das Ende für Call-by-Call ohne Anmeldung bedeuten würde. Die RegTP hatte aber bereits klar gemacht, daß die Telekom zur Rechnungslegung weiter verpflichtet ist. Das heißt, sie muß auf ihren eigenen Rechnungen auch die Gebühren auflisten, die bei Wettbewerbern durch Mitbenutzung ihrer Leitungen anfallen. Das Mahnwesen könnte aber an die Wettbewerber übergeben werden. Allerdings müßte dann die Telekom die Adressdaten der Kunden herausgeben.