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Steuerfahnder überprüfen Online-Händler
In Deutschland ansässige Online-Händler sollen ab 2002 steuerrechtlich stärker kontrolliert werden. Dabei soll überprüft werden, ob die Unternehmen für ihre Umsätze aus dem Internethandel die fällige Umsatzsteuer abführen. Dies berichtet Internet World unter Berufung auf das Handelsblatt.
Besonders sollen Online-Dienste kontrolliert werden, die weder mit materiellen Gütern handeln, noch Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbringen. Dies können Leistungen sein, wie z.B. die Online-Überwachung von Arbeitsprozessen. Die Leistungen werden meist bargeldlos bezahlt und es gibt oft keine Lieferscheine oder Belege über die erbrachten Leistungen.
Mit einem Passus im geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges sollen Betriebsprüfer in allen Bereichen der Firmen-EDV nach steuerrelevanten Daten suchen dürfen. Zudem soll die steuerrechtliche Überwachung von Internetfirmen einer zentralen Stelle beim Bundesamt für Finanzen übertragen werden. (ah)
Besonders sollen Online-Dienste kontrolliert werden, die weder mit materiellen Gütern handeln, noch Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbringen. Dies können Leistungen sein, wie z.B. die Online-Überwachung von Arbeitsprozessen. Die Leistungen werden meist bargeldlos bezahlt und es gibt oft keine Lieferscheine oder Belege über die erbrachten Leistungen.
Mit einem Passus im geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges sollen Betriebsprüfer in allen Bereichen der Firmen-EDV nach steuerrelevanten Daten suchen dürfen. Zudem soll die steuerrechtliche Überwachung von Internetfirmen einer zentralen Stelle beim Bundesamt für Finanzen übertragen werden. (ah)
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