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Telekom muss Line-Sharing anbieten
Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern zukünftig Anschlüsse ihrer Telefonkunden auch teilweise zur Verfügung stellen, sogenanntes Line-Sharing. Diese unwiderrufliche Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Telekom wird damit verpflichtet, ihre Leitungen zum Kunden getrennt nach Daten- und Sprachübertragung anzubieten. Den Internetprovidern ist es nun möglich, den DSL-Zugang getrennt von der Telefonleitung zu mieten und eigene DSL-Angebote auf den Markt zu bringen. (te)
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Anbieter Deutsche Telekom
Ratgeber DSL