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Surfen im Büro: 100 Stunden sind drin
Büro-Angestellte dürfen aufatmen: Das Arbeitsgericht Wesel hat entschieden, dass privates Surfen während der Arbeitszeit kein Kündigungsgrund ist. Dies geht aus einer Meldung von manager-magazin.de hervor. Dies gilt allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
Der Arbeitgeber hat das Privatsurfen nicht explizit verboten;
Die private Online-Zeit überschreitet nicht 100 Stunden pro Jahr.
Verstößt der Arbeitnehmer tatsächlich gegen Betriebsbestimmungen, muss der Arbeitgeber erst eine Abmahnung aussprechen (ArbG Wesel, 5 Ca 4021/00). Ein Freibrief zum hemmungslosen Surfen ist der Beschluss also nicht.
Auf die Arbeitstage im Jahr gerechnet, ergibt sich ein Surfpensum von ca. 25 Minuten pro Tag, dass durch das Urteil abgedeckt ist. Wie jedoch manager-magazin.de unter Berufung auf eine TNS Emnid-Studie weiter berichtet, sind über 40% der deutschen Angestellten mindestens 3 Stunden pro Woche privat im Netz. Ein großer Teil der Angestellten wird seine Web-Ausflüge nach diesem Gerichtsurteil also drastisch begrenzen müssen. (ah)
Verstößt der Arbeitnehmer tatsächlich gegen Betriebsbestimmungen, muss der Arbeitgeber erst eine Abmahnung aussprechen (ArbG Wesel, 5 Ca 4021/00). Ein Freibrief zum hemmungslosen Surfen ist der Beschluss also nicht.
Auf die Arbeitstage im Jahr gerechnet, ergibt sich ein Surfpensum von ca. 25 Minuten pro Tag, dass durch das Urteil abgedeckt ist. Wie jedoch manager-magazin.de unter Berufung auf eine TNS Emnid-Studie weiter berichtet, sind über 40% der deutschen Angestellten mindestens 3 Stunden pro Woche privat im Netz. Ein großer Teil der Angestellten wird seine Web-Ausflüge nach diesem Gerichtsurteil also drastisch begrenzen müssen. (ah)
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