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RegTP muss Gebühren an Unternehmen zurückzahlen

20.09.2001 von
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat Telefonfirmen nicht nur Kosten für Lizenzgebühren, sondern auch für zukünftigen Verwaltungsaufwand der kommenden 30 Jahre berechnet. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, sind diese Bescheide jedoch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht unzulässig.

Laut Telekommunikationsgesetz müssen Betreiber von Kommunikationsnetzen Lizenzgebühren bezahlen. Durch die zusätzliche Berechnung zukünftigen Verwaltungsaufwandes erhoffte sich der Bund einmalige Einnahmen von 216 Mio. DM. Gegen diese Praxis lagen insgesamt 37 Klagen beim Bundesverwaltungsgericht vor.

Das Gericht entschied, dass für die Berechnung künftigen Verwaltungsaufwandes die rechtliche Grundlage fehlt. Es darf nur der aktuelle Verwaltungsaufwand der Lizenzen berechnet werden.

Gebühren, die von Unternehmen bereits gezahlt worden sind, müssen von der RegTP erstattet werden. (ah)

Weitere Informationen:
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