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T-Online muss Werbeaussage einschränken
Das Unternehmen T-Online darf sich nach einem Gerichtsurteil nicht mehr als größten europäischen Internetprovider bezeichnen. Dies meldet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf den Internetprovider AOL. AOL war in zweiter Instanz mit dem Versuch erfolgreich, diese Aussage des Konkurrenten rechtlich zu unterbinden.
Zur Begründung teilte das Oberlandesgericht Hamburg mit, dass T-Online nicht europaweit vertreten ist. Zudem hat das Unternehmen die meisten Kunden im deutschsprachigen Raum. Das OLG Hamburg bestätigte dies gegenüber der Tariftip-Redaktion. Bei Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 500.000 DM.
Damit folgte das Gericht der Argumentation von AOL. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da T-Online noch in Revision gehen kann.
Weltweit ist AOL der größte Internetanbieter. In Deutschland allerdings liegt T-Online vor AOL. (ah)
Zur Begründung teilte das Oberlandesgericht Hamburg mit, dass T-Online nicht europaweit vertreten ist. Zudem hat das Unternehmen die meisten Kunden im deutschsprachigen Raum. Das OLG Hamburg bestätigte dies gegenüber der Tariftip-Redaktion. Bei Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 500.000 DM.
Damit folgte das Gericht der Argumentation von AOL. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da T-Online noch in Revision gehen kann.
Weltweit ist AOL der größte Internetanbieter. In Deutschland allerdings liegt T-Online vor AOL. (ah)
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