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Fällt das Ortsnetzmonopol der Telekom?
Die Deutsche Telekom muss ihr Ortsnetz für Wettbewerber deutlich stärker öffnen. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 1. Oktober muss die Deutsche Telekom zumindest dem Telekommunikationsunternehmen debitel ein Angebot zum Wiederverkauf der sogenannten letzten Meile vorlegen.
debitel hatte bereits im November 2000 Beschwerde bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingelegt, dass die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen seine Stellung ausnutzt und andere Unternehmen beim Markteintritt behindert.
Die Telekom hat ein solches Wiederverkaufsangebot bisher nur für Ferngespräche unterbreitet, diese Beschränkung sieht das Telekommunikationsgesetz jedoch nicht vor.
Bedingt durch diese Entscheidung wird es weiteren Wettbewerbern möglich gemacht, auf den Markt drängen, was zu sinkenden Preisen im Ortsnetz führen wird. (te)
debitel hatte bereits im November 2000 Beschwerde bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingelegt, dass die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen seine Stellung ausnutzt und andere Unternehmen beim Markteintritt behindert.
Die Telekom hat ein solches Wiederverkaufsangebot bisher nur für Ferngespräche unterbreitet, diese Beschränkung sieht das Telekommunikationsgesetz jedoch nicht vor.
Bedingt durch diese Entscheidung wird es weiteren Wettbewerbern möglich gemacht, auf den Markt drängen, was zu sinkenden Preisen im Ortsnetz führen wird. (te)
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