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InWest net Flatrate mit Problemen

16.02.2000 von
Wie Tariftip aus einigen Leserzuschriften erfahren hat, hat das Unternehmen Inwest Com eine Reihe von Verträgen mit Kunden einseitig gekündigt. Diese Kündigung wurde in den meisten Fällen lediglich mit einem Hinweis auf das in den AGB festgelegte Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ausgesprochen. Auf mündliche Nachfrage wurde dann die Kündigung mit mißbräuchlicher bzw. vertragswidriger Nutzung begründet. Darunter versteht Inwest net die Nutzung der Flatrate als quasi-Standleitung, das heißt die Nutzung 24 Stunden am Tage ohne Unterbrechnung. Zugleich wurde bei den gekündigten Verträgen eine gewerbliche Nutzung vermutet. Die von Tariftip kontaktierten Nutzer gaben allerdings an, den Zugang ausschließlich privat zu nutzen.

Die rechtliche Situation ist hier leider eindeutig: Das Recht auf einseitige Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen ist beiden Seiten vorbehalten. Dabei ist keine Pflicht zur Begründung angegeben – es kann also auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Was sich am Anfang als positiv für den Kunden darstellte, entpuppt sich nun als Rückzugsmöglichkeit für den Provider. Dieser hat so die Möglichkeit, "teuren" Kunden die Verträge zu kündigen.

Tariftip hatte in einer Übersicht über die bundesweit angebotenen Flatrates auf die Unsicherheit bei den derzeitigen Angeboten hingewiesen: Fast alle Flatrates sind keine echten Flatrates, sondern stehen immer noch auf einer zeitabhängigen Berechnungsgrundlage. Der Provider kauft vom Betreiber des Backbone-Netzes, in der Regel die Deutsche Telekom, eine bestimmte Anzahl von Minuten. Diese verkauft er weiter an seine Kunden: Im Falle der Flatrates zum monatlichen Festpreis. Damit sich das Angebot auch wirtschaftlich rechnet, geht der Provider von einer geschätzten monatlichen Nutzungszeit aus. Liegt diese nun bei der Mehrzahl der Kunden regelmäßig höher als angenommen, entwickelt sich das Flatrate-Angebot für den Provider zum Verlust-Geschäft.

Möglicherweise leitete Inwest net mit den Kündigungen hier eine Notbremsung ein, um eine solche Entwicklung zu verhindern. Eine Stellungnahme des Anbieters war trotz Ankündigung nicht zu erhalten. Interessierten Nutzern empfiehlt Tariftip daher, bei der Auswahl des Flatrate-Anbieters sehr bedachtsam vorzugehen: Wer eine Nutzung der Flatrate als Standleitung beabsichtigt, wird in der Regel Probleme bekommen. Erst wenn die Berechungsgrundlage von einer zeit- auf eine volumenabhängige Berechnung umgestellt wird, können wirtschaftlich vertretbare Flatrates angeboten werden – dann nämlich ist die Dauer der Online-Verbindung tatsächlich egal. Berechnet werden nur die übertragenen Daten, die ja auch die tatsächlichen Kosten verursachen.