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RegTP gibt Beschwerde von tesion statt
Der Anbieter tesion war mit einer Beschwerde bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen die Deutsche Telekom erfolgreich. Beanstandet wurden sog. Telekom Designed Network(TDN)-Verträge. TDN-Verträge bieten z.B. Unternehmen spezielle Tarife für unternehmensinterne Telefonate an.
Verbindungspreise für diese „geschlossenen Benutzergruppen“ unterliegen zwar nicht der Regulierung. Dennoch konnte tesion nachweisen, dass auch Telefonate außerhalb der festgelegten Benutzergruppen zu TDN-Tarifen geführt wurden. Die RegTP unterstützte die Ansicht tesions, dass der Begriff der Benutzergruppe von der Telekom zu weit gefasst wurde.
Bis zum 31. Dezember muss die Telekom bestehende und künftige TDN-Verträge ändern. Gespräche zu Teilnehmern außerhalb der vertraglich festgelegten Benutzergruppe dürfen nur noch nach von der RegTP genehmigten Tarifen abgerechnet werden.
Mit Tarifgenehmigungen soll verhindert werden, dass Wettbewerber durch Dumpingpreise vom Telekommunikationsmarkt gedrängt werden. (ah)
Verbindungspreise für diese „geschlossenen Benutzergruppen“ unterliegen zwar nicht der Regulierung. Dennoch konnte tesion nachweisen, dass auch Telefonate außerhalb der festgelegten Benutzergruppen zu TDN-Tarifen geführt wurden. Die RegTP unterstützte die Ansicht tesions, dass der Begriff der Benutzergruppe von der Telekom zu weit gefasst wurde.
Bis zum 31. Dezember muss die Telekom bestehende und künftige TDN-Verträge ändern. Gespräche zu Teilnehmern außerhalb der vertraglich festgelegten Benutzergruppe dürfen nur noch nach von der RegTP genehmigten Tarifen abgerechnet werden.
Mit Tarifgenehmigungen soll verhindert werden, dass Wettbewerber durch Dumpingpreise vom Telekommunikationsmarkt gedrängt werden. (ah)
Weitere Informationen:
Anbieter tesion
Anbieter Deutsche Telekom
Die RegTP im Internet