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Breko-Mitglieder stellen Antrag auf Rechtsschutz

23.11.2001 von
Die Unternehmen EWE Tel, M“net, NEFkom und AugustaKom haben beim Verwaltungsgericht Köln Rechtsschutz gegen die Interconnectionentscheidung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) beantragt. Dies geht aus einer Pressemeldung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. ( Breko)hervor.

Die Anbieter hatten eine Zusammenschaltungsvereinbarung mit der Deutschen Telekom erzielt, bevor die RegTP ein Interconnection-Tarifsystem festlegte. Die Vereinbarung der Anbieter begünstigt Anbieter mit eigenen Ortsnetzen und trägt laut Breko somit zum Netzausbau privater Anbieter bei. (ah)

Weitere Informationen:
Breko im Internet
RegTP im Internet