Abmahnung für die Conos AG
Wie die Conos AG in einer Presseerklärung mitteilt, hat das Unternehmen eine Abmahnung erhalten, die sich auf verwendete Produktnamen bezieht. Es wird Conos darin untersagt, den Produktnamen „BusinessCall“ weiterzuführen.
Den Urheber der Abmahnung verrät Conos nicht. Das Unternehmen teilt aber mit, dass es sich um ein „marktführendes Telekommunikationsunternehmen“ handelt, das den Produktnamen „BusinessCall“ geschützt hat.
Daher ändert die Conos AG ab sofort die Namen der Preselection-Angebote in „BusinessPhone“ und PrivatePhone. (ah)
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