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QSC unterschreibt Line-Sharing-Vertrag
Der Internetanbieter QSC hat einen Line-Sharing-Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen. Dieser Vertrag berechtig QSC Telefonleitungen der Telekom für den Verkauf von DSL-Produkten zu nutzen. Dabei muss jedoch nicht die gesamte Teilnehmeranschlussleitung angemietet werden.
Durch Line-Sharing ist es für Unternehmen also möglich, den DSL-Internetzugang anzubieten, während der Kunde seinen Telefonanschluss weiterhin bei der Telekom hat. Das reduziert die Mietgebühr.
Die Gebühr, die QSC für das Line-Sharing an die Telekom bezahlen muss, wird noch von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) festgesetzt. (ah)
Weitere Informationen:
Anbieter QSC
Anbieter Deutsche Telekom
Die RegTP im Internet