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CbC im Ortsnetz bald gesetzlich festgeschrieben
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Gesetzesänderung, die Call by Call auch im Ortsnetz für die Kunden der Telekom ermöglichen soll. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, soll die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ab dem 1. Dezember 2002 gelten.
Die Bundesregierung will damit das TKG den EU-Richtlinien anpassen. Demnach sollte jeder Telefonkunde den Netzbetreiber auch bei Ortsgesprächen frei wählen können. Bisher war es nur über den Umweg der 0190-0 Service-Nummern einiger Anbieter möglich, die Tarife der Telekom zu umgehen.
Die Möglichkeit von Call by Call-Gesprächen für Mobilfunkkunden soll im TKG weiterhin nicht berücksichtigt werden. (rg)
Die Bundesregierung will damit das TKG den EU-Richtlinien anpassen. Demnach sollte jeder Telefonkunde den Netzbetreiber auch bei Ortsgesprächen frei wählen können. Bisher war es nur über den Umweg der 0190-0 Service-Nummern einiger Anbieter möglich, die Tarife der Telekom zu umgehen.
Die Möglichkeit von Call by Call-Gesprächen für Mobilfunkkunden soll im TKG weiterhin nicht berücksichtigt werden. (rg)
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