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Müssen Surfer für die Benutzung von Hyperlinks zahlen?

17.02.2002 von
Die British Telecom (BT) beansprucht die Erfindung des Hyperlinks im Internet für sich. Wie die Netzeitung berichtete, klagt BT bereits seit einem Jahr gegen den amerikanischen Internetprovider Prodigy. Denn das britische Unternehmen behauptet, die Patentrechte an der Technologie der Hyperlinks zu besitzen.

Hyperlinks sind die Verlinkungen auf Internetseiten, die ein leichtes Navigieren im Netz ermöglichen, da man mit Mausklicks von Seite zu Seite surfen kann.

Branchenbeobachter vermuten, dass das britische Unternehmen von weiteren Netz-Anbietern Lizenzgebühren verlangen wird, sollte dieser Musterprozess gewonnen werden. Rein rechtlich wäre es dann sogar möglich, von Internetnutzern Lizenzgebühren zu verlangen, da auch sie Hyperlinks benutzen.

Dass dieser Fall eintritt, scheint jedoch unwahrscheinlich. Das New Yorker Bundesgericht bezweifelt, dass ein Patent von 1976 auf das World Wide Web bezogen werden kann, das erst Anfang der 90-er Jahre entstand.

Das angebliche Patent von BT lässt sich auch aus einem anderem Grund anfechten: Verschiedene Computerhistoriker halten den Erfinder der Maus, Douglas Engelbart, für den Schöpfer des Hyperlinks. (ah)

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Die Geschichte des Internets
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