100%
0%
Hausverkabelungen - kein Privileg der Telekom
Die Konkurrenten der Telekom erhalten Zugang zu Telekommunikationsverkabelungen im Haus der Endkunden. Wie die Rheinische Post meldet, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster diesen Beschluss am 15. Februar bekanntgegeben.
Auslöser des Rechtsstreits war das Angebot des Telekomwettbewerbers Isis Multimedia Net GmbH, ein Verbindungskabel zwischen dem Ende des eigenen Kabels und der Telekom-Inhouse-Verkabelung zu legen. Für dieses Angebot verweigerte die Telekom jedoch die Kooperation. Dieses Verhalten wurde bereits im April 1998 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beanstandet.
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurde die vom Ex-Monopolisten eingelegte Berufung zurückgewiesen. Die Begründung: Eine neue Verkabelung kann dem Kunden nicht zugemutet werden, daher müsse die Telekom ihre oder von ihr genutzte Leitungen im Hause des Kunden für Wettbewerber öffnen.(rg)
Auslöser des Rechtsstreits war das Angebot des Telekomwettbewerbers Isis Multimedia Net GmbH, ein Verbindungskabel zwischen dem Ende des eigenen Kabels und der Telekom-Inhouse-Verkabelung zu legen. Für dieses Angebot verweigerte die Telekom jedoch die Kooperation. Dieses Verhalten wurde bereits im April 1998 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beanstandet.
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurde die vom Ex-Monopolisten eingelegte Berufung zurückgewiesen. Die Begründung: Eine neue Verkabelung kann dem Kunden nicht zugemutet werden, daher müsse die Telekom ihre oder von ihr genutzte Leitungen im Hause des Kunden für Wettbewerber öffnen.(rg)
Weitere Informationen:
RegTP im Internet
Anbieter Telekom
Tarifrechner Festnetz