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EU-Kommission begrüßt Sinken der Telefongebühren
Die EU-Kommision begrüßte in einer Pressemitteilung die sinkenden Preise für Telefonanrufe innerhalb der Europäischen Union und verabschiedete eine Empfehlung zur Abschaffung von Richtwerten für die Zusammenschaltungsentgelte zwischen einzelnen Netzbetreibern.
Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Erkki Liikanen sagte in einer Ansprache, dass die Zusammenschaltungsentgelte für die Anrufzustellung in Festnetzen in der EU beträchtlich gesunken seien, seit die Kommission 1998 erstmals Richtpreise einführte. Liikanen sagte weiter:”Angesichts der sinkenden Preise hält es die Kommission nicht mehr für notwendig, die Preise auf der Grundlage der „besten gegenwärtigen Praxis" für die Zusammenschaltungsentgelte in Festnetzen neu festzusetzen.” Es obliegt nun vielmehr den nationalen Regulierungsbehörden, die Vorschriften durchzusetzen.
Die Empfehlung zu den Zusammenschaltungsentgelten für die Anrufzustellung betrifft die Entgelte, die ein Betreiber von einem anderen für die Anrufzustellung in seinem eigenen Netz verlangt. Diese Entgelte wirken sich auf die Preise aus, die die Verbraucher für Telefonanrufe bei Teilnehmern anderer Festnetze zahlen müssen. (te)
Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Erkki Liikanen sagte in einer Ansprache, dass die Zusammenschaltungsentgelte für die Anrufzustellung in Festnetzen in der EU beträchtlich gesunken seien, seit die Kommission 1998 erstmals Richtpreise einführte. Liikanen sagte weiter:”Angesichts der sinkenden Preise hält es die Kommission nicht mehr für notwendig, die Preise auf der Grundlage der „besten gegenwärtigen Praxis" für die Zusammenschaltungsentgelte in Festnetzen neu festzusetzen.” Es obliegt nun vielmehr den nationalen Regulierungsbehörden, die Vorschriften durchzusetzen.
Die Empfehlung zu den Zusammenschaltungsentgelten für die Anrufzustellung betrifft die Entgelte, die ein Betreiber von einem anderen für die Anrufzustellung in seinem eigenen Netz verlangt. Diese Entgelte wirken sich auf die Preise aus, die die Verbraucher für Telefonanrufe bei Teilnehmern anderer Festnetze zahlen müssen. (te)
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