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Kartellamt untersagt Kabelkauf durch Liberty
Das Bundeskartellamt hat den Kauf von sechs regionalen Kabelfernsehgesellschaften der Deutschen Telekom durch die amerikanische Liberty Media untersagt. Dies geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervor. Der offizielle Beschluss ist der Telekom gestern zugestellt worden. Heute wird Kartellamtspräsident Ulf Böge die Entscheidung vor der Presse erläutern.
Das Kartellamt lehnt den Verkauf an Liberty ab, da dieser die gegenwärtige Wettbewerbssituation auf dem Kabelmarkt erheblich verschlechtern würde. Liberty besitzt durch vorhandene und weitere geplante Beteiligungen an Betreibern von Hausverteilnetzen bereits eine sehr starke Stellung auf dem deutschen Kabelmarkt.
Gegen den Entscheid können die beiden Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen oder eine Ministererlaubnis beantragen. Im letzteren Fall müsste der Bundeswirtschaftsminister innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob die vom Kartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung wegen gesamtwirtschaftlicher Vorteile oder eines überragenden Interesses der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.(dm)
Das Kartellamt lehnt den Verkauf an Liberty ab, da dieser die gegenwärtige Wettbewerbssituation auf dem Kabelmarkt erheblich verschlechtern würde. Liberty besitzt durch vorhandene und weitere geplante Beteiligungen an Betreibern von Hausverteilnetzen bereits eine sehr starke Stellung auf dem deutschen Kabelmarkt.
Gegen den Entscheid können die beiden Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen oder eine Ministererlaubnis beantragen. Im letzteren Fall müsste der Bundeswirtschaftsminister innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob die vom Kartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung wegen gesamtwirtschaftlicher Vorteile oder eines überragenden Interesses der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.(dm)
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Liberty erwägt Rückzug vom Telekommunikationsmarkt
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