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Kartellamt genehmigt Einstieg von T-Online bei Bild.de
Das Bundeskartellamt hat dem Einstieg von T-Online International bei dem zum Springer-Konzern gehörenden Bild.de unter Auflagen zugestimmt. Entgegen den ursprünglichen Planungen werde das Gemeinschaftsunternehmen keinen eigenen Internet-Zugang vermarkten. Damit will die Behörde verhindern, dass die marktbeherrschende Stellung von T-Online noch gestärkt wird.
T-Online will 37 Prozent von Bild.de übernehmen. Die Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte ausschließlich über T-Online ist ebenfalls nicht zulässig. Das Gemeinschaftsunternehmen werde den Nutzern mindestens ein weiteres Abrechungssystem anderer Anbieter zur Auswahl stellen, hieß es.
Internetnutzer sollen auch über andere Anbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen und dort kostenpflichtige Inhalte runterladen oder ansehen können. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt, hieß es. Das Kartellamt hatte den Einstieg zuvor abgemahnt, da das Vorhaben in der ursprünglich vorgelegten Form zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online als Internet-Zugangs-Anbieter geführt hätte. (st)
T-Online will 37 Prozent von Bild.de übernehmen. Die Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte ausschließlich über T-Online ist ebenfalls nicht zulässig. Das Gemeinschaftsunternehmen werde den Nutzern mindestens ein weiteres Abrechungssystem anderer Anbieter zur Auswahl stellen, hieß es.
Internetnutzer sollen auch über andere Anbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen und dort kostenpflichtige Inhalte runterladen oder ansehen können. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt, hieß es. Das Kartellamt hatte den Einstieg zuvor abgemahnt, da das Vorhaben in der ursprünglich vorgelegten Form zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online als Internet-Zugangs-Anbieter geführt hätte. (st)
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