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Bund muss Länder nicht an UMTS-Erlösen beteiligen
Der Bund muss die Länder nicht an den UMTS-Erlösen beteiligen. Dies gab das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Entscheidung bekannt. Der Bund kann hat damit das Recht, allein über die Einnahmen von rund 50 Milliarden Euro aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen zu verfügen.
In der Begründung heißt es, dass keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen bestehe. Die alleinige Zuständigkeit für die Telekommunikation liege beim Bund.
Die Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg hatten vor dem Bundesverfassungsgericht die Hälfte der Erlöse gefordert. Sie sahen in der Nutzung der Einnahmen für die Schuldentilgung einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern. (te)
In der Begründung heißt es, dass keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen bestehe. Die alleinige Zuständigkeit für die Telekommunikation liege beim Bund.
Die Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg hatten vor dem Bundesverfassungsgericht die Hälfte der Erlöse gefordert. Sie sahen in der Nutzung der Einnahmen für die Schuldentilgung einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern. (te)
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