Überwachung öffentlicher WLAN-Hotspots
Laut einem Beschluss der Bundesregierung sollen öffentliche WLAN-Hotspots bis Ende März 2016 ebenfalls der Kontrolle unterliegen, so berichtet die WirtschaftsWoche. „Aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile ist es notwendig geworden, auch diese Angebote in die Überwachung einzubeziehen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Durch den Einbau entsprechender Techniken können Telefon- und Datenverkehr besser überwacht werden. Zukünftig sind dadurch via WLAN geführte Telefonate sowie sämtlicher E-Mail-Verkehr bei Bedarf abhörbar. Ziel des Beschlusses ist, laut Bundesnetzagentur, die Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei der Fahndung nach Straftätern. Bisher ist Ermittlern der Zugriff auf den privaten E-Mail- und Telefonverkehr über WLAN-Hotspots verweigert.
Betroffen von der Maßnahme sind Hotspot-Anbieter mit mehr als 10.000 Teilnehmern. Professionelle Anbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone äußerten bereits Widerstand. Auch der IT-Branchenverband Bitkom fordert eine Gleichbehandlung aller Anbieter.
Überwachung öffentlicher Hotspots
Betroffen von der Maßnahme sind Hotspot-Anbieter mit mehr als 10.000 Teilnehmern. Professionelle Anbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone äußerten bereits Widerstand. Auch der IT-Branchenverband Bitkom fordert eine Gleichbehandlung aller Anbieter.
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