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Schlamperei bei Online-Banking auf eigene Gefahr
Wer sich beim Online-Banking vertippt, ist unter Umständen selbst schuld. Diese Erfahrung musste einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge eine Spedition machen. Die Firma hatte versucht eine Schuld in Höhe von 1800 Euro per Internetüberweisung zu begleichen. Dabei geriet jedoch durch einen Zahlendreher eine falsche Kontonummer aufs Online-Formular. Das Geld landete nicht beim Adressaten, einem gewissen Peter D.
Über den unerwarteten Geldsegen freute sich stattdessen eine andere Postbankkundin namens Elfriede R. Peter D. verlangte sein Geld nun zunächst bei Frau R., doch die hatte es bereits ausgegeben. Da sie völlig mittellos war, bestand auch keine Hoffnung, dass sie das geld je zurückzahlen könnte. So verklagte Peter D. die Postbank. Diese hätte neben der Kontonummer auch den Namen des Empfängers abgleichen müssen. Dem widersprach das Amtsgericht München. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Bank ihre Pflichten nicht vernachlässigt hatte (AZ 222 C 5471/07).
Für eine Online-Überweisung zählt in Deutschland allein die Kontonummer. In der Regel werde sich die Bank in solchen Fällen das Geld vom unrechtmäßigen Empfänger wiederholen. Wenn der Empfänger das Geld jedoch ausgegeben hat und ansonsten mittellos ist, dann muss die Bank keinen Schadenersatz leisten, wenn sie sich pflichtgemäß verhalten hat.
Über den unerwarteten Geldsegen freute sich stattdessen eine andere Postbankkundin namens Elfriede R. Peter D. verlangte sein Geld nun zunächst bei Frau R., doch die hatte es bereits ausgegeben. Da sie völlig mittellos war, bestand auch keine Hoffnung, dass sie das geld je zurückzahlen könnte. So verklagte Peter D. die Postbank. Diese hätte neben der Kontonummer auch den Namen des Empfängers abgleichen müssen. Dem widersprach das Amtsgericht München. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Bank ihre Pflichten nicht vernachlässigt hatte (AZ 222 C 5471/07).
Für eine Online-Überweisung zählt in Deutschland allein die Kontonummer. In der Regel werde sich die Bank in solchen Fällen das Geld vom unrechtmäßigen Empfänger wiederholen. Wenn der Empfänger das Geld jedoch ausgegeben hat und ansonsten mittellos ist, dann muss die Bank keinen Schadenersatz leisten, wenn sie sich pflichtgemäß verhalten hat.