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Union und SPD wollen Störerhaftung abschaffen

11.05.2016 von

StörerhaftungPolitiker von Union und SPD haben sich drauf verständigt, die sogenannte Störerhaftung abzuschaffen.

Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surf-Verhalten haften. Das bestätigte unter anderem der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek im Gespräch mit „Zeit Online“.

Schon in der kommenden Sitzungswoche sollen die änderungen zur Störerhaftung im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte im Herbst in Kraft treten.

Langes Ringen um Störerhaftung

Der Gesetzentwurf zur Störerhaftung war lange umstritten. Wirtschaftsverbände, Verbraucherschützer und Bürgerrechtler kritisierten zunächst, dass die Anbieter vermeintlich „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln müssen.

Zuletzt war die Verschlüsselung vom Tisch, die Union verlangte aber die Abgabe einer Rechtstreueerklärung per Vorschaltseite. Nach Ansicht der Kritiker waren Einschränkungen dieser Art rechtswidrig und hätten zudem nicht die erwünschte Rechtssicherheit gebracht. Damit hätte der Gesetzentwurf zur Störerhaftung sein Ziel wohl kaum erreicht, denn mehr offene Hotspots hätte es in Deutschland eher nicht gegeben.

Der neue Kompromiss zur Störerhaftung sieht vor, dass auch private und nebengewerbliche Anbieter wie ein Café-Betreiber das sogenannte Provider-Privileg der gewerblichen Anbieter genießen. Nach Angaben von Jarzombek wird das erreicht, in dem Absatz 4 in Paragraf 8 des Entwurfs ersatzlos gestrichen wird.

Access-Provider, die anderen lediglich den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, sind nach dem Provider-Privileg grundsätzlich nicht für das Fehlverhalten der Nutzer grundsätzlich verantwortlich. Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, dass sie die Nutzer identifizieren, ihr Surf-Verhalten überwachen oder bestimmte Ports sperren, die typischerweise von File-Sharing-Anwendungen benutzt werden.

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