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Telekom: Irreführende Werbung für Internet-Flatrate untersagt
Die Deutsche Telekom darf im Internet nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten bei ihrer Internet-Flatrate werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen. Das hat das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden.
Mit Versprechungen wie „Unsere schnellste DSL-Verbindung", "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 Megabit pro Sekunde" und „ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung" pries die Deutsche Telekom ihr Paket „Call & Surf Comfort VDSL" in der Werbung an.
Erst im Kleingedruckten, das in einem PDF-Dokument nur umständlich zu finden war, stand der Hinweis auf die mögliche Drosselung der Geschwindigkeit: Wer in einem Monat 100 Gigabyte Datenvolumen überschreitet, bei dem wird der Internetzugang auf sechs Megabit pro Sekunde verlangsamt - für den Rest des Monats.
Das Landgericht Bonn hat nun entschieden, dass diese Werbung irreführend sei. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Drosselung der Internetgeschwindigkeit erfolgt, auch nicht nachdem ein bestimmtes Datenvolumen erreicht wurde.
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