Handy am Steuer: Hohe Bußgelder auch im Ausland

Handy am Steuer: Hohe Bußgelder auch im Ausland
Bereits seit dem 1. Februar 2001 ist in Deutschland das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten. Doch leider halten sich wenig Autofahrer an diese Regel. Dabei ist die Nutzung des Handys erwiesenermaßen gefährlich. Eine Studie des britischen Versicherungsunternehmens Direct Line vergleicht die Gefahren, die vom Gebrauch des Handys während des Autofahrens ausgehen, mit den Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Bedenkt man, dass immer noch jeder dritte Autofahrer während der Fahrt telefoniert, ist es nicht verwunderlich, dass seit dem 1. April 2004 Bußgelder gelten, die die Handynutzung am Steuer härter bestrafen. Auch im Ausland gilt fast überall das Handyverbot am Steuer. Dabei gehen die Strafen, die dort zu zahlen sind, mitunter weit über die 40 Euro hinaus, die in Deutschland zu zahlen sind.
Punkt in Flensburg: Der neue Strafenkatalog zum Handyverbot
Mit §23 der Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

Seit dem 1. April 2004 werden bei Missachtung für Kraftfahrer 40 Euro berechnet. Außerdem wird ein Punkt in der Flensburger Strafsünderkartei eingetragen. Auch für Radfahrer ist die Benutzung des Mobiltelefons untersagt. Für sie beträgt die Strafe 25 Euro. Dabei ist es egal, ob der Fahrer selbst anruft oder angerufen wird.

Auch Fahrlehrern ist die Benutzung des Mobiltelefons während einer Fahrstunde untersagt, denn rechtlich wird der Fahrlehrer und nicht der Fahrschüler als Fahrzeugführer angesehen.

Erlaubt ist das Telefonieren nur mit einer Freisprechanlage. Möchte der Fahrer ohne Freisprechanlage telefonieren, muss er anhalten und den Motor abstellen.