Oster-Gewinnspiel: Gewinnen Sie ein emporia Vodafone RL1

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die Ostereiner gefunden. Gewinnen Sie nun mit etwas Glück ein emporia Vodafone RL1! 

Das emporia Vodafone RL1 verbindet elegantes Design mit den Funktionalitäten eines Senioren-Handys.

Wie alle emporia-Geräte verfügt auch das emporia Vodafone RL1 über hörgerätetaugliche Lautsprecher, extragroße Tasten mit klar erkennbaren Druckpunkten und ein breit gehaltenes, gut lesbares Display. Das kontrastreiche Display des emporia Vodafone RL1 kann mehrere Farben darstellen und erleichtert mit farbigen Icons die Orientierung im Bedienmenü.

Durch die selbsterklärende Anwendung des emporia Vodafone RL1 soll nach Angaben des Herstellers das Studieren einer Bedienungsanleitung überflüssig werden. Zudem tragen Hilfe-Texte für alle Menüpunkte zur einfachen Orientierung bei. Wichtige Funktionen des emporia Vodafone RL1 wie z.B. das SMS-Menü und der einstellbare Wecker lassen sich über Seitentasten direkt anwählen.

Ein passender Tischlader gehört ebenfalls zum Lieferumfang des emporia Vodafone RL1 und stellt eine Ergänzung zum standardmäßigen Reiselader dar. Damit lässt sich das Gerät ganz bequem laden und hat seinen festen Platz im Haushalt.

Sollte sich das emporia Vodafone RL1 nicht auf der Ladestation befinden, erleichtern besonders laut einstellbare Klingeltonmelodien und ein extrastarker Vibrationsalarm das Auffinden. Zudem blinkt die integrierte LED-Taschenlampe des emporia Vodafone RL1 bei eingehenden Anrufen.

Um das emporia Vodafone RL1 zu gewinnen, müssen Sie nur diese Frage beantworten:

Woche für Woche können Sie auf Tariftipp.de einen neuen Handy-Test lesen. Doch zu welcher Kategorie gehört das emporia Elegance?

a) Smartphone

b) Navi-Handy

c) Senioren-Handy

Schicken Sie die richtige Lösung in Form einer E-Mail an gewinnspiel@portalhaus.de oder per Postkarte an folgende Adresse:

PortalHaus Internetservices GmbH
Borselstr. 26a
22765 Hamburg 

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren vollständigen Namen und ihre Adresse anzugeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

© Tariftipp.de, 30. März 2012