Call by Call: Tarifansage wird Pflicht
Die Pflicht zur Tarifansage hätte eigentlich zeitnah nach der Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck im Mai 2012 umgesetzt werden sollen. Die Klage eines Call-by-Call-Anbieters vorm Bundesverfassungs- gericht verhinderte das jedoch.
Dem TKG zufolge muss jeder Call-by-Call-Anbieter eine Tarifansage schalten, die über sämtliche Preisbestandteile der Verbindung informiert, d.h. dass auch Einmalentgelte oder Taktung angesagt werden müssen. Anders als bislang üblich darf es während einer laufenden Call-by-Call-Verbindung keine Tarifwechsel geben.
Ausnahme: Der Call-by-Call-Anbieter informiert mit einer erneuten Tarifansage über den neuen Tarif. Das würde aber de facto eine zeitweise Unterbrechung der Verbindung bedeuten. Deshalb hat sich bis jetzt kein Call-by-Call-Anbieter dafür entschieden, künftig so zu verfahren.
Aufgrund der Neuregelung des TKG hat Tariftipp.de seinen Call-by-Call-Rechner umgestellt. Die Option „nur mit Tarifansage“ entfällt. Der Nutzer muss nur noch das Gesprächsziel, den Tag (Werktag oder Wochenende/Feiertag) sowie die Uhrzeit wählen und bekommt in der Folge die jeweils günstigsten Call-by-Call-Tarife angezeigt. Wie gehabt ist Tariftipp.de dabei auf die Angaben der Call-by-Call-Anbieter angewiesen und kann für seinen Service keine Gewähr übernehmen.
Darüber hinaus müssen zwischen dem Ende der automatischen Tarifansage und dem Beginn der eigentlichen Call-by-Call-Verbindung mindestens drei Sekunden liegen, damit der Verbraucher die Möglichkeit hat, rechtzeitig aufzulegen, wenn ihm der angesagte Tarif zu teuer ist.
Um die Tarife der Call-by-Call-Anbieter für die von Ihnen gewünschte Destination zu vergleichen, nutzen Sie unseren Call-by-Call-Rechner.
© Tariftipp.de, 1. August 2012