Rechtliches
Aber auch schon vor Ablauf der Laufzeit ist es möglich, seinen Vertrag zu kündigen. § 28 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung besagt dazu: "Werden Verträge nach Absatz 2 zu Ungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
Änderungen zu Ungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht."
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