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Erste Hilfe für das Handy
Erste Hilfe für das Handy |
Selbständige Fehlersuche und Hilfe vom Fachmann |
Unter Umständen erhalten Kunden ein Ersatzmodell, genereller Anspruch besteht darauf allerdings nicht. Empfehlenswert ist die Übertragung der im Verzeichnis gespeicherten Telefonnummern auf die Karte, damit man diese mit dem Austauschgerät nutzen kann.
Es ist weiterhin wichtig, auf die Fehlerdiagnose beim Kostenvoranschlag zu achten. Wird ein Feuchtigkeitsschaden als Ursache genannt - dieser fällt nicht unter die Garantie - und das Handy ist wirklich nicht ins Wasser gefallen, hilft oftmals die Erwähnung des Anwalts oder der Verbraucherzentrale.
Seit 1. Januar 2002 gilt EU-weit die neue Gewährleistungsverordnung. Demnach haben Kunden den Vorteil, dass der Händler eine unsachgemäße Nutzung nachweisen muss. Allerdings liegt es auch in der Entscheidung des Fachmanns, ob er das beschädigte Gerät repariert oder ersetzt.