Seite bewerten:
100%
0%

Vertrag und Kündigung


 Vertrag und Kündigung

Um die Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitnehmen zu können, muss zuerst der Vertrag mit dem alten Anbieter gekündigt werden.

Bei einem 24-Monatsvertrag soll die Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Eine Kündigung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter gehen.

Weisen Sie hier schon darauf hin, dass Sie Ihre Nummer behalten wollen. Eine wirksame Kündigung setzt ein rechtzeitiges Abschicken der Kündigung voraus. Viele Anbieter zählen nicht den Tag des Versandes der Kündigung, sondern den Tag, an dem diese eintrifft.