Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich in jedem Fall mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handy-Shops vertraut machen. Sind diese nicht zu finden, sollten Sie von einem Kauf in diesem Handyshop absehen. Manchmal ist bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine sehr kurze Rückgabefrist bei beschädigten Handys angegeben, beachten Sie diese in jedem Fall. Meist wird der Käufer auch nicht über die Rückerstattung der Kosten, die ihm durch das Zurücksenden des Handys entstehen, aufgeklärt.
Veraltete Modelle
Nicht jedes angebotene Schnäppchen ist tatsächlich ein günstiges Angebot. Denn oft werden bei den so genannten "0-Euro-Angeboten" veraltete Modelle oder Ladenhüter in das Paket gepackt. Wer also auf ein aktuelles Modell aus ist, sollte besser genauer hinschauen. Bei Schnäppchen, die neue Handys beinhalten, muss nämlich meist draufgezahlt werden.
Kündigungsfrist
Neigt sich der Vertrag dem Ende, sollten Sie unbedingt die Kündigungsfrist einhalten, andernfalls wird der Vertrag automatisch verlängert. Doch die Grundgebühr, die die meisten Handy-Shops für ihre Kunden übernehmen, muss dann selbst gezahlt werden. Wichtig: Achten Sie darauf, wem Sie kündigen müssen, demm Netzbetreiber oder Provider.
Firmensitz
Bei der Überprüfung der angegebenen Adresse des Handy-Shops sollten Sie darauf achten, ob der Firmensitz im Ausland liegt. Denn im Streitfall befindet sich der Gerichtsstand dann ebenfalls im Ausland. Anwendbar ist das ausländische Recht des Anbieters.
Schnäppchen als Geschenk
Als Last-Minute-Geschenke sollten Sie solche Schnäppchenangebote nicht einplanen. Denn gerade bei besonders günstigen Angeboten sind die Anfragen enorm groß und die Lieferzeiten in der Regel sehr lang. Das Geschenk kommt also meist viel zu spät!
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