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Ihre Rechte beim Kauf


 Widerrufsrecht
Egal, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handy-Shops besagen. Laut §361a des Bürgerlichen Gesetzbuches hat jeder Kunde das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen von seinem Kauf zurückzutreten.

Weist der Handy-Shop bei Vertragsabschluss jedoch nicht eindeutig auf das bestehende Widerrufsrecht hin, so kann der Käufer laut §3 Absatz 2a des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) den geschlossenen Kaufvertrag noch vier Monate nach Lieferung der Ware rückgängig machen. Jedoch erlischt das Widerrufsrecht, sollte das Handy benutzt werden.
 Annahmeverweigerung
Die Annahme eines Päckchens sollten Sie unter allen Umständen nicht verweigern, denn meist stellen die Handy-Shops in solchen Fällen, auch wenn der Versand sonst kostenlos ist, hohe Gebühren für die Versendung des Handys in Rechnung. Experten vom Verbraucherschutz raten deshalb lieber dazu, das Paket anzunehmen und dann das Handy während der Frist von zwei Wochen nach Erhalt zurückzuschicken.
 Handy-Shop geht pleite
Rechtlich gesehen geht der Kunde beim Kauf eines Handys über einen Handy-Shop zwei Verträge ein, einen Kaufvertrag mit dem Handy-Shop und mit dem Netzbetreiber oder Service-Provider den eigentlichen Mobilfunkvertrag. Sollte der Handy-Shop, der die Grundgebühren für den Kunden übernimmt, pleite gehen, so besteht der Vertrag mit dem Netzbetreiber oder Service-Provider weiter. Der Kunde muss die Grundgebühr dann also selbst zahlen.


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