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Gesetzliches


 Gesetzliches
Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern ist Bestandteil des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996. Das TKG wird im folgende Punkte ergänzt bzw. geändert:

1. Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)

2. Preisangabepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung

3. Einführung Entgeltobergrenze von 2 Euro pro Minute bzw. bei Blocktarifen von 30 Euro

4. Automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde

5. Registrierungsverfahren für sog. Dialer, die verbraucherschützende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen

6. Beschränkung der Dialer auf nur eine Rufnummerngasse, die der Verbraucher sperren kann

7. Befugnis der RegTP zum Entzug der Nummern bei rechtswidrigem Missbrauch