Die Änderungen im Detail
Der Auskunftsanspruch gegenüber der RegTP
"Jedermann kann von Regulierungsbehörde Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der über eine 0190-Mehrwertdienstnummer Dienstleistungen anbietet. Diese Auskunft soll innerhalb von zehn Werktagen erteilt werden."
Die Preisangabepflicht vor Beginn der Verbindung
"Wer...regelmäßig 0190er- oder 0900er-Mehrwertdienste anbietet oder dafür gegenüber Letztverbrauchern wirbt, hat den...aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme zu zahlenden Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen mit der Rufnummer anzugeben. Soweit ...nicht einheitliche Preise gelten, sind diese in einer Von-bis-Preisspanne anzugeben.
Bei Telefaxdiensten ist zusätzlich die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Bei Datendiensten ist zusätzlich der Umfang der zu übermittelnden Daten anzugeben."
Die Einführung der Entgeltobergrenze
"Der Preis für zeitabhängig über 0190-er und 0900er-Mehrwertdienstnummern abgerechnete Dienstleitungen darf höchstens 2 Euro pro Minute betragen. Die Abrechnung darf höchstens im Sechzigsekundentakt erfolgen. Der Preis für zeitunabhängig...abgerechnete Dienstleistungen (Blocktarife) wird auf 30 Euro pro Verbindung begrenzt.
Die Automatische Trennung der Verbindung
"Der Dienstanbieter...hat alle Verbindungen ..die zeitabhängig abgerechnet werden, nach einer Stunde automatisch zu trennen.
Das Registrierungsverfahren für Dialer
Anwählprogramme ...(Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist."
Die Beschränkung der Dialer auf eine Rufnummerngasse
"Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden."
Die Befugnisse der RegTP zum Entzug der Nummern
"...Insbesondere kann die Regulierungsbehörde bei Nichterfüllung von gesetzlichen und behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen."