Was tun bei Missbrauch?
Was tun bei Missbrauch? |
Zur Kontrolle einzelner Rechnungsposten empfiehlt sich die Beantragung eines Einzelverbindungsnachweis (EVN). Die Standardversion wird von Ihrem Netzbetreiber kostenlos erstellt. Auf dem ungekürzten EVN ist die komplette Zielrufnummer sowie Datum, Uhrzeit, Dauer und Kosten eines Gespräches ersichtlich.
Sollte ein Rechnungsposten aufgrund unrechtmäßiger Nutzung einer 0190-Nummer auf der Rechnung fehlerhaft sein, kann gegen diesen Einspruch erhoben werden. Dieser Posten muss nicht bezahlt werden. Der Einspruch muss gegenüber dem Rechnungssteller und zusätzlich gegenüber dem Anbieter der Dienstleistung geltend gemacht werden.
Entdecken Sie einen Dialer in Ihrem System, brechen Sie nicht in Panik aus und löschen Sie ihn nicht sofort. Sonst haben Sie bei einem eventuellen Rechtsstreit schlechte Karten. Speichern Sie erst die Beweise an einem Ort, wo das Programm keinen Schaden mehr anrichten kann (z.B. auf CD ROM).
Wenn Sie wissen, von welcher Seite der Dialer stammt, fertigen Sie am besten einen Screenshot dieser Seite an. Denn solche dubiosen Seiten können sehr schnell wieder aus dem Internet verschwinden. Wenn Sie sicher sind, dass die Verbindung ungewollt zustande kam, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei. Es ist wichtig, dass Sie bis zur kriminalistischen Untersuchung keine Veränderungen an Ihrem System vornehmen. Wichtige Daten könnten evtl. zerstört werden.
Achtung: Wenn auch andere Mitglieder des Haushaltes über den Telefonanschluss online gehen, stellen Sie sicher, dass der Dialer nicht von einem Familienmitglied, z.B. neugierigen Kindern, aktiviert wurde. Denn wenn es sich um ein einwandfrei ausgepreistes Angebot handelt, ist jeder Einspruch zwecklos.