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Kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande?


Kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande?
Nach Meinung von Rechtsanwalt Fabian Reinholz von der Kanzlei Härting (http://www.haerting.de) haben Verbraucher gute Chancen, den geschlossenen Vertrag über "Mehrwertdienste" anzufechten, wenn ein Dialer von Internetseiten für Kinder heruntergeladen wurde. Da sich die entsprechenden Seiten speziell an Kinder wenden, muss angezweifelt werden, dass ein gültiger Vertrag nach dem BGB zustande gekommen ist, da Minderjährige nur geschäftsfähig sind, wenn eine Zustimmung der Eltern vorliegt. "Diese Zustimmung kann im Vorfeld oder im Nachhinein gegeben werden", so Reinholz. "Die nachträgliche Zustimmung kann wohl ausgeschlossen werden, da eine überteuerte Telefonrechnung keine Freude bei den Betroffenen auslösen wird."

Die Anbieter der Dialer werden dagegen halten, dass die Eltern bereits mit der Bereitstellung des Rechners und des Internetzuganges ihre Einwilligung gegeben haben. Dies bezweifelt Rechtsanwalt Fabian Reinholz. Auch der rechtliche Hinweis auf den Seiten, dass das Angebot nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren wären, ändert daran nichts. Zum einen ist dieser Hinweis schwer zu finden. Zum anderen richtet sich das Angebot dieser Seiten sehr wohl an Minderjährige, da Ausmalvorlagen und Lösungen zu Hausaufgaben genau diese Zielgruppe ansprechen. Auch die Ansprache der Besucher mit dem informellen "Du" impliziert, dass sich das Angebot der Seite wohl nicht an Erwachsene richtet.

Es muss jedoch angemerkt werden, dass es zu dieser Problematik noch keine Urteile gibt, die als Grundsatz für weitere Entscheidungen dienen können.