Kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande?
Die Anbieter der Dialer werden dagegen halten, dass die Eltern bereits mit der Bereitstellung des Rechners und des Internetzuganges ihre Einwilligung gegeben haben. Dies bezweifelt Rechtsanwalt Fabian Reinholz. Auch der rechtliche Hinweis auf den Seiten, dass das Angebot nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren wären, ändert daran nichts. Zum einen ist dieser Hinweis schwer zu finden. Zum anderen richtet sich das Angebot dieser Seiten sehr wohl an Minderjährige, da Ausmalvorlagen und Lösungen zu Hausaufgaben genau diese Zielgruppe ansprechen. Auch die Ansprache der Besucher mit dem informellen "Du" impliziert, dass sich das Angebot der Seite wohl nicht an Erwachsene richtet.
Es muss jedoch angemerkt werden, dass es zu dieser Problematik noch keine Urteile gibt, die als Grundsatz für weitere Entscheidungen dienen können.