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Müssen Rechnungen bezahlt werden?


Müssen Rechnungen bezahlt werden?
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil (III ZR 96/03) auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Das Gericht hat entschieden, dass ein Telefonkunde nicht zur Zahlung verpflichtet ist, wenn die Anwahl über einen heimlich im Computer des Kunden installierten Dialer erfolgte. Im konkreten Fall hatte der Dialer die Standardeinstellungen der DFÜ-Verbindung derart geändert, dass jede weitere Einwahl ins Internet über die teure 0190-Nummer erfolgte. Diese blieb auch aktiv, nachdem der Dialer vom Rechner gelöscht worden war.

Tauchen unberechtigte Forderungen auf der Telefonrechnung auf, sollte man diese als Kunde nicht bezahlen. Die Beträge sollten von der Rechnung abgezogen und der Telekom schriftlich, am besten per Einschreiben, mitgeteilt werden, warum man die Beträge abgezogen hat.

Jedoch gibt es gerade bei Nutzung legaler Dialer von Kindern noch keine Grundsatzentscheidung. Die Frage, ob Kinder geschäftsfähig sind oder ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, ist nicht richterlich geklärt. Hier droht bei Streitigkeiten also der Weg vor Gericht oder zu den Verbraucherzentralen. Als Kunde muss man sich jedoch fragen, ob der Streitbetrag einen solchen Aufwand rechtfertigt. Eine Rechtsschutzversicherung kann finanzielle Sicherheit geben, um sein Recht durchzusetzen.

Mit Fragen oder Beschwerden zu Dialern kann man sich auch über folgende Adressen an die RegTP wenden:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Meschede
Postfach 1151
59851 Meschede
Rufnummer 01805 - DIALER oder 01805 - 342537