Veröffentlichen Sie einen Haftungsausschluss/ Disclaimer
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Programmieren Sie Ihre Links so, dass sich automatisch ein neues Fenster öffnet - im Ernstfall wird das vom Gericht in der Regel als klar ersichtliches Verlassen ihrer Seite gewertet. Sonst machen Sie sich diese Inhalte nach Auffassung einiger Gerichte zu Eigen, verletzen damit den Urheberschutz oder haften für den Inhalt.
Die einfache Distanzierung von den verlinkten Seiten ist nicht nur paradox, sondern auch rechtlich umstritten. Schließlich wirkt es zunächst widersprüchlich, wenn Sie eine Seite empfehlen und gleichzeitig von dieser Abstand nehmen.
Rechtlich umstritten ist diese Methode, weil dadurch jede offensichtlich kriminelle Seite straffrei verlinkt werden könnte. Wird eine Person auf einer Ihrer gelinkten Seiten beleidigt, so reicht eine bloße Distanzierung von diesen Aussagen, beziehungsweise dieser Seite nicht aus (Urteil des LG Hamburg v. 12. Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98)). Gleiches gilt für jegliche Art illegaler Inhalte.
Sie haften nur dann nicht für andere Homepages, wenn Sie nachweislich weder Inhalt noch Gestaltung beeinflussen können und zu der Zeit, als Sie den Link anbrachten, keine Straftatbestände erkennbar waren. Sobald Sie Kenntnis von einer Rechtswidrigkeit genommen haben, sollten Sie diesen Link entfernen.
Erteilen Sie Ratschläge, so beachten Sie, dass man Sie dafür verantwortlich machen kann. Dies gilt auch für Koch-, Freizeit- oder Gesundheitstipps. Notieren Sie, dass Sie keine Garantie für Korrektheit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen übernehmen - ein geeigneter Platz ist auch bei diesem Aspekt das Impressum.
Beachten Sie den Kinder- und Jugendschutz! Ermöglichen Sie Kindern oder Jugendlichen den Zugang zu Pornografie, so machen Sie sich strafbar nach dem §184 Abs2 Nr.1 StGB. Für pornografische Darstellungen in Bild- oder Schriftform gelten besondere Zugangsbedingungen, die Sie einhalten müssen.
Achten Sie darauf, wenn Sie Stellung zu politischen Themen nehmen, dass diese im Rahmen der Gesetzgebung bleiben. Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung oder der Aufstachelung zum Rassenhass erfüllen, werden strafrechtlich verfolgt. Schreiben Sie über andere Personen, so wahren Sie einen guten Ton, um nicht wegen Verleumdung oder Beleidigung eine Anzeige zu riskieren. Sie dürfen grundsätzlich natürlich nur legale Daten auf ihrer Homepage bereitstellen.
Prinzipiell dürfen Sie zu jeder Seite einen Link auf ihrer Homepage bereitstellen. Sie müssen nicht vorher den Betreiber um Erlaubnis fragen, denn das bloße Setzen eines Hyperlinks verletzt noch nicht das Vervielfältigungsrecht an einem Werk (UrhG §16 Abs.1). Doch entgegengesetzt reicht eine kurze Email aus, um Ihnen dieses Recht zu entziehen. Möchte ein anderer nicht von Ihrer Seite erreichbar sein und teilt Ihnen dies schriftlich mit, so sollten Sie schnellst möglich diesen Link entfernen. Der Gesetzgeber geht zunächst von einer stillschweigenden Erlaubnis aus, wird diese jedoch förmlich entzogen, so anerkennt dies das Gericht.