Alle Veröffentlichungen unterliegen dem Urheberrecht
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Es ist durchaus angebracht, diese Information auf der Impressumsseite anzubringen, da diese von allen Seiten erreicht werden kann und im Falle eines Verstoßes der Kläger noch vor der Kontaktaufnahme ihre Kooperationsbereitschaft erkennt. Ansonsten drohen Ihnen kostspielige Abmahnungen, sowie Anwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro.
Bilder und Fotos, die Sie durch Kauf einer CD erworben haben sind in der Regel frei nutzbar, doch kann es auch hier Ausnahmen geben. Gerne wird zwischen kommerziellen Anwendungen und privaten unterschieden. Achten Sie also darauf, ob Ihnen der Kauf der CD auch die nötigen Lizenzen rechtlich überschreibt.
Komplette Linksammlungen fallen ebenfalls unter den Urheberschutz, wie im § 87 b I l UrhG deutlich wird. Das Kopieren von Linksammlungen ist daher nicht zulässig. Treten Sie mit dem Besitzer der jeweiligen Sammlung in Verbindung, und versuchen Sie eine Einigung zu erzielen, oder besser noch: Stellen Sie Ihre eigene Sammlung auf.