Gästebuch und Foren
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Foren lassen Diskussionen zu. Hier werden aktuelle oder allgemeine Themen behandelt. Sie bieten Ihren Usern die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten.
Bieten Sie eines dieser Features an, so sollten Sie es regelmäßig warten. Als ausreichend wird seitens der Gerichte für private Webpages eine wöchentliche Begutachtung gewertet. Distanzieren Sie sich von Beleidigungen, so reicht dies nach einem weiteren Urteil des LG Düsseldorfs vom 14. August 2002 nicht aus. Hiermit bestätigte das LG Düsseldorf das oben erwähnte Urteil vom LG Hamburg. Deshalb unser Tipp: Entfernen Sie entsprechende Inhalte oder Beiträge so schnell wie möglich - auch im Interesse anderer Homepagebetreiber, die eventuell zu Ihrer Seite Verlinkungen gesetzt haben.
Überprüfen Sie die Einträge auf Inhalt, Links und Angemessenheit. Wird in einem Eintrag eine andere Person beleidigt oder stellt ein Gast einen Link zu einer illegalen Seite bei Ihnen ins Gästebuch oder ins Forum, so löschen Sie diesen Eintrag.
Vergessen Sie nicht, dass die Beiträge zwar nicht von Ihnen erstellt worden sind, wohl aber unter Ihrem "Namen" im Internet zu finden sind. Schon deshalb liegt es nahe, hier für Ordnung zu sorgen - auch im eigenen Interesse.
(März 2004)