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Ihr Recht beim Onlinekauf im Handy Shop
Ihr Recht beim Onlinekauf im Handy Shop |
Widerrufsrecht
Weist der Handy Shop bei Vertragsabschluss jedoch nicht eindeutig auf das bestehende Widerrufsrecht hin, so kann der Käufer laut §3 Absatz 2a des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) den geschlossenen Kaufvertrag noch vier Monate nach Lieferung der Ware rückgängig machen. Jedoch erlischt das Widerrufsrecht, sollte das Handy benutzt werden.
Annahmeverweigerung
Die Annahme des Päckchens mit der Handylieferung sollten Sie unter keinen Umständen verweigern, denn meist stellen die Handy Shops in solchen Fällen, auch wenn der Versand zunächst kostenlos ist, hohe Gebühren für die Versendung des Handys in Rechnung. Besser ist es, das Paket anzunehmen und dann das Handy während der Frist von zwei Wochen nach Erhalt zurückzuschicken.
Insolvenz des Handy Shops
Rechtlich gesehen geht der Kunde beim Onlinekauf eines Handys zwei Verträge ein, einen Kaufvertrag mit dem Handy Shop und zudem mit dem Netzbetreiber oder Serviceprovider den eigentlichen Mobilfunkvertrag. Sollte der Handy Shop, der die Grundgebühren für den Kunden übernimmt jedoch Pleite gehen, so besteht der Vertrag mit dem Netzbetreiber oder Serviceprovider weiter. Der Kunde muss die Grundgebühr dann also selbst zahlen. Er kann sich mit seiner Forderung in die Reihe der Gläubiger einreihen, sein Recht und sein Geld einzufordern. Dies ändert jedoch nichts am bestehenden Vertrag mit dem Netzbetreiber bzw. Serviceprovider.