Aktuelle Angebote für Schmalband Flatrates
Im Frühjahr und Sommer 2000 gab es viele Anbieter, die Analog- und ISDN-Flatrates offerierten. Doch im Herbst des Jahres 2000 kam für die meisten Anbieter das aus.
Wir möchten Ihnen zeigen, warum es immer noch nicht möglich ist, preisgünstige Flatrate-Angebote im Schmalbandbereich auf dem Markt zu platzieren und zeigen mögliche Alternativen.
In der jüngsten Vergangenheit ist der Internetprovider cirgaya mit einem Angebot für einen Internetzugang zum Pauschalpreis an potentielle Kunden getreten. Cirgaya bietet seinen Kunden unter anderem eine Flatrate für monatlich 49,00 Euro an. Anders als bei einer echten Flatrate, wo der Pauschalpreis alle Surfkosten abdeckt, verlangt Cirgaya aber weitere Gebühren. Denn die Einwahl erfolgt mittels einer 030-xxxxxx Zielrufnummer. Cirgaya empfiehlt deshalb die Nutzung des enjoy- bzw. xxl-Tarifs der Deutschen Telekom.
Mit dieser Empfehlung erhöht sich einerseits die Monatsgebühr um den Grundpreis des Telekom-Tarifs. Zudem rät cirgaya, sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom hinwegzusetzen. Diese besagen, dass bei beiden besagten Telekom-Tarifen weder Verbindungen in die Mobilnetze noch Onlineverbindungen erlaubt sind. Die Onlineverbindungen erkennt die Telekom unter anderem anhand einer sogenannten "Blacklist", die Rufnummern von Online-Diensten enthält. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass Onlineverbindungen zu nicht auf der Liste aufgeführten Nummern erlaubt wären.
Als Nutzer dieses Angebotes riskiert man also eine hohe Telefonrechnung. Die Telekom kann, wenn sie die Onlineverbindung erkennt, Gebühren von bis zu 4,6 Cent pro Minute in Rechnung stellen. So kann das scheinbar günstige Surfvergnügen schnell ein teures Nachspiel haben.
Es hat einen guten Grund, dass in den letzten Monaten und Jahren keine ernstzunehmenden Flatrate-Angebote auf den Markt kamen. Denn die Internetanbieter sind nicht in der Lage, die entstehenden Kosten abzuschätzen und entsprechende Kalkulationsmodelle zu entwickeln. Die Internetprovider zahlen an die Telekom für die Nutzung der Leitungen keinen Festpreis, sondern einen Minutenpreis.
Zwar hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Deutsche Telekom verpflichtet, ihren Wettbewerbern eine sogenannte Großhandelsflatrate anzubieten. Jedoch konnte sich die Deutsche Telekom erfolgreich dagegen wehren. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Deutsche Telekom nicht von der RegTP zur Bereitstellung verpflichtet werden kann, da das Bonner Unternehmen selbst eine solche Flatrate intern nicht verwendet.