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Verträge richtig kündigen



Verträge richtig kündigen

Wer kennt das nicht? Das Angebot eines anderen Telefonanbieters ist verlockend oder ein Umzug steht bevor. Aber man ist durch die Mindestlaufzeit lange Zeit an ein Telekommunikationsunternehmen gebunden und hat kaum Möglichkeiten von anderen Angeboten zu profitieren.

Sollten sie sich als Kunde einer Telefongesellschaft entschlossen haben, ihren bisherigen Telefon-, Mobilfunk- oder Internetanschluss zu kündigen, umzumelden bzw. zu wechseln, will Tariftip Ihnen mit den folgenden Ratgeber zur Seite stehen.

Relevante Fragen wie z.B. "Wie kommt man als Kunde aus bestehenden Verträgen von den jeweiligen Anbietern heraus? Welche Fristen und Bedingungen muss man beachten? Gibt es Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung? Wie funktioniert ein Anbieterwechsel?" können damit beantwortet werden.

Allgemeine Grundlagen zur Kündigung

Eine Kündigung muss auf jeden Fall in schriftlicher Textform verfasst sein, E-Mails fallen nicht darunter, weil die persönliche Unterschrift fehlt. Zudem sollte eine Kündigung eines bestehenden Vertrages per Einschreiben mit Rückschein bzw. per Telefax an das geschickt werden, damit der Zugang (das Datum) der Kündigung im Streitfall bewiesen werden kann.

Bei einer fristgerechten Kündigung müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, in der Regel das Datum des Eingangs der Kündigung bei dem Unternehmen, nicht das Poststempeldatum gewertet wird.

Vor einer Kündigung sollte sich ein Kunde unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Telekommunikationsunternehmens ansehen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen über die Fristen und Bedingungen einer Kündigung und sind maßgebend für beide Seiten.

Wichtige Daten, die eine Kündigung enthalten sollte sind: den Namen, die Kundenummer bzw. Bankkontonummer, die bisherige Anschrift, ggf. die neue Anschrift, der bisherige Anschlussinhaber (sofern bekannt/vorhanden), den Abschalttermin am alten Ort (Nachmittag/Vormittag) und das Kündigungsdatum.

Eine Kündigung muss auf jeden Fall in schriftlicher Textform verfasst sein, E-Mails fallen nicht darunter, weil die persönliche Unterschrift fehlt. Zudem sollte eine Kündigung eines bestehenden Vertrages per Einschreiben mit Rückschein bzw. per Telefax an das geschickt werden, damit der Zugang (das Datum) der Kündigung im Streitfall bewiesen werden kann.

 


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