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SMS-Dienste als Kostenfalle



SMS-Dienste als Kostenfalle

Neben Dialern haben sich auch Anbieter von SMS-Diensten insbesondere Teenager als Zielgruppe erschlossen. Zahllose Werbeangebote im Fernsehen und in Zeitschriften belegen diesen Trend. Wie auch Dialer sind auch die Premium-SMS eigentlich eine praktische Bezahlmethode per Handy, bei der man schnell und unkompliziert Dienstleistungen begleichen kann, ohne zum Beispiel seine Kreditkartendaten offen zu legen. Premium-SMS werden häufig zur Bezahlung von Klingeltönen und Handylogos verwendet, die besonders bei Jugendliche eine Art Statussymbol darstellen.

Die fünstelligen Kurznachrichten beginnen in der Regel mit einer "7" oder "8". Generell kann der Diensteanbieter den Preis für eine Premium-SMS selbst festlegen. Von den Netz-und Serviceprovidern werden Preise zwischen 0,29 und 3,00 Euro pro SMS unterstützt. Wie bei den Sonderrufnummern auch, sind die Anbieter der Mehrwert-SMS dazu verpflichtet, den Preis ihres Angebots auszuweisen. Besonders mit den eingangs beschriebenen Chats undd em Herunterladen von Klingeltönen und Handybildern werden Jugendliche zum Nutzen dieser Nummern animiert. Leider verstecken sich hinter diesen Angeboten aber auch oft Abonnements, die mehrmals monatlich ein neues Handylogo zuschicken.

Als erste bundesdeutsche Organisation reagierte der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) auf die zunehmende Unsicherheit und schreibt konkrete verbraucherschützende Maßnahmen im Bereich Premium-SMS verbindlich fest. Die aktualisierte Fassung des FST-Verhaltenskodex wird vermutlich am 1. Februar 2005 in Kraft treten und dann auch öffentlich einsehbar sein.

Dieser Verhaltenskodex ist auf Premium-SMS-Dienste wie Klingeltöne, Display-Motive, Spiele etc. zugeschnitten. Die neuen Regelungen sollen insgesamt transparenzfördernde Kriterien für Premium-SMS-Werbungen in Print-, Hörfunk-, TV-Medien sowie Teletext, Internet und Online-Diensten berücksichtigen. Dazu gehören vor allem die Festlegung bestimmter Informationspflichten, wie Angaben zum Anbieter, der vom Verbraucher zu zahlende Bruttopreis je Einzel-Leistungsauslieferung, sowie die Angabe eines maximalen Monatspreises, sofern dieser 50 Euro überschreitet.

Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Angabe konkreter Bezugszeiträume, klare Hinweise auf Kündigungsmöglichkeiten und die Deklaration regelmäßiger Kosten, die ggf. unabhängig von den für die Inanspruchnahme der abrufbaren Leistung anfallenden Kosten entstehen.


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