Bund will Telefonkunden besser schützen
Aber nicht nur der Bund reagiert mit neuen Gesetzesvorschlägen. Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nutze in der jüngste Vergangenheit die bestehenden Gesetze und Verordnungen aus und hat 30.000 Dialern wegen rechtswidriger Nutzung die Registrierung entzogen.
Wir wollen Ihnen im folgenden Ratgeber die wichtigsten Punkte der geplanten Gesetzesinitiative und bereits bestehende Angebote vorstellen, die dem Verbraucherschutz Rechnung tragen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung vor allem dem Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern stärken. Damit werden bei der Inanspruchnahme sogenannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen. Kurzwahldienste sind Servicedienste mit beispielsweise fünfstelligen Rufnummern, über die Mobilfunknutzer Dienstleistungen, wie etwa das Herunterladen von Klingeltönen, in Anspruch nehmen können.
Die Anbieter von Kurzwahldiensten müssen künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag muss jederzeit kündbar sein. Der Verbraucher kann daneben künftig verlangen, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Kosten aus diesen Abonnementverträgen im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten. Für Kalendermonate, vor deren Beginn der Verbraucher eine solche Benachrichtigung verlangt hat und in denen dies unterblieben ist, kann der Anbieter den 20 Euro überschreitenden Betrag nicht verlangen.
Bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, muss der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.
Künftig muss bei jeder Call by Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern (sogenannte Televote-Rufnummern) und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden. Ändert sich dieser Preis während der Inanspruchnahme des Dienstes, so ist vor Beginn des neuen Tarifabschnitts auch der nach der Änderung zu zahlende Preis anzusagen.
Dieser künftigen Pflicht kommen bereits viele Anbieter nach. Es gibt nur noch wenige Angebote, die diesen Service nicht anbieten. Auch müssen bereits alle Call by Call-Angebote, die mit 0190-Nummer beginnen, eine solche Tarifansage anbieten. Erfreulich wäre jedoch auch eine Erweiterung der Pflicht auf Preselection-Tarife.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll möglichst im Frühsommer in Kraft treten.
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