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Kostenfallen im Ausland



Im Ausland: Eingehende Anrufe müssen bezahlt werden

Auch im Urlaub möchten viele nicht auf ihr Handy verzichten. Das kann jedoch schnell ein sehr teurer Spaß werden. Denn gerade beim mobilen Telefonieren im Ausland lauern Klippen, die es zu umschiffen gilt. Leicht wird z. B. übersehen, dass auch eingehende Telefonate bezahlt werden müssen. Da der Anrufer aus Deutschland nicht wissen kann, wo Sie sich momentan aufhalten, zahlt er nur den Preis für ein Inlandstelefonat. Der Reisende zahlt für die Weiterleitung des Gesprächs ins Ausland.

E-Plus verlangt innerhalb Europas für Vertragskunden 55 Cent pro Minute, Vodafone 59 Cent, O2 und T-Mobile 69 Cent. In Übersee liegen die Preise noch darüber.

Möchten Sie Gebühren für eingehende Gespräche umgehen, kommt beispielsweise die Benutzung einer Prepaidkarte des Urlaubslandes in Frage. In den meisten Ländern können Sie diese völlig unbürokratisch in entsprechenden Mobilfunkshops kaufen.

Hält man sich länger in einem Land auf, bietet der Erwerb einer Prepaidkarte des entsprechenden Landes erhebliches Sparpotenzial. Nicht nur für den Reisenden selbst, sondern auch für Freunde, Bekannte und Geschäftspartner daheim werden dann die Gesprächskosten günstiger. Der Reisende muss keine teuren Roaminggebühren für ankommende und geführte Gespräche zahlen und die Daheimgebliebenen können durch Nutzung von Call by Call-Anbietern von günstigeren Gesprächsgebühren profitieren.

Diese ausländischen Prepaidkarten kann man schon vor Reisebeginn kaufen, z.B. unter www.globilo.de. Freunden, Bekannten oder Geschäftspartnern kann man dann schon im Vorfeld über die neue Nummer informieren, unter der man im Ausland erreichbar ist.

Im Ausland: Die Mailbox

Die Nutzung der Mailbox kann im Ausland sehr teuer werden. Wenn Sie auf eingehende Telefonate verzichten können, sollten Sie daher vor Reiseantritt eine Rufumleitung für alle Anrufe auf Ihre Mailbox speichern. Dann werden die Anrufer direkt zu Ihrem mobilen Anrufbeantworter durchgestellt. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten.

Eine bedingte Umleitung (bei besetzt, Nichterreichbarkeit oder Nichtentgegennahme) sollten Sie dagegen unter keinen Umständen verwenden. Die Gespräche würden nämlich zunächst auf Ihre Kosten ins Gastland weitergeleitet und von dort - ebenfalls zum Roamingpreis - wieder zurück nach Deutschland. Für das Abhören der Mailbox werden dann zum dritten Mal Roamingkosten berechnet.