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Kostenfalle Branding Handys



Kostenfalle Branding Handys

Nahezu alle Handys werden mittlerweile mit dem Logo des Netzbetreibers versehen. Dadurch können zahlreiche Top-Handys mit Kartenvertrag sehr günstig angeboten werden. Auf den Geräten sind dann die jeweiligen Firmenzeichen der Mobilfunkbetreiber angebracht. Dies ist dann meist aber auch ein Indiz, dass die Funktionsweise des Handys vom Mobilfunkanbieter verändert wurde und nicht mehr der des Original-Handys des Herstellers entspricht. Damit sind diese so genannten Branding-Handys auf bestimmte Dienste des Netzbetreibers voreingestellt.

Einerseits erleichtert dies zwar die Bedienung, wenn man bestimmte Datendienste des Netzbetreibers in Anspruch nehmen will, wie etwa das Downloaden von Logos, Klingeltönen und Spielen vom WAP-Portal. Andererseits fällt es häufig zum Nachteil des Kunden aus, dass sich die Menüführung und Tastenbelegung geändert hat.

Diese speziellen Handys können jedoch vor allem bei Kindern und Jugendlichen schnell zur Kostenfalle werden. Durch ein versehentliches Drücken einer vorprogrammierten Taste gelangt man schnell ungewollt ins Internet-Portal der Netzbetreiber. Ein falscher Knopfdruck belastet somit sofort die Geldbörse. Denn ohne Rückfragen zu stellen, stellt das Handy per Knopfdruck die Verbindung zum Mobilportal her. Auch unbeabsichtigte Downloads können schnell teuer werden. Ein Beispiel: Gleich neben "eigene Bilder" findet der unwissende Handy-User bei vielen Geräten den neutralen Button "Mehr Bilder" bzw. "Sounds" - ein versteckter Link ins teure Download-Portal.

De-Branding als Ausweg

Der Schlüssel für ein werbefreies Mobiltelefon liegt im sogenannten "De-Branding", worunter man das Entfernen der firmenspezifischen Logos und Diensteigenschaften versteht. Manche Handy-Freaks und professionelle Firmen bieten mittlerweile diverse De-Branding-Services an. Für Preise zwischen zwei bis 25 Euro werden Software-Änderungen entfernt und danach eine aktuelle Version des Original-Betriebssystems auf das Handy übertragen.

Jedoch verliert der Kunde durch die Konfiguration des originalen Hersteller- und Providergeräts gegenüber dem Hersteller oder Netzbetreiber diverse Gewährleistungsansprüche. Denn die Software unterliegt prinzipiell dem Urheberrecht. Der Handy-User erhält für die auf dem Mobiltelefon gespeicherte Software lediglich eine Nutzungslizenz. Änderungen der Originalsoftware eines Handys können demnach als Urheberrechtsverletzung interpretiert werden.

Darüber hinaus sind gebrandete Handys bei den Herstellern anhand der IMEI-Nummer, mit der Mobilfunkgeräte eindeutig identifiziert werden können, als solche archiviert. Sollte es zu einem Garantiefall kommen, wird sofort überprüft, ob auf dem beanstandeten Gerät eine lizenzierte Software vorhanden ist oder nicht. Falls nicht, greifen die Garantieansprüche nicht mehr.

Das aufgebrachte Logo des Anbieters auf dem Handy kann man übrigens mit einem harten Radiergummi entfernen.