0%
0%
Kostenfallen im Mobilfunk
Kostenfallen im Mobilfunk
Besonders im Musikfernsehen ist die Werbung für kostenaufwändige Dienste wie das Herunterladen von Handy-Klingeltönen allgegenwärtig. Selten sind jedoch die Kosten für diese Dienste von Kindern und Jugendlichen im Vorfeld genau abschätzbar. Als Folge steigen die Handykosten von jungen Leuten ins Unermessliche. Aber auch die Unwissenheit über Tarifstrukturen, Kostenfallen im Ausland oder Abzockversuche zwiespältiger Anbieter lassen die monatlichen Kosten anwachsen.
Auf den folgenden Seiten stellt Tariftip verschiedene Kostenfallen vor. Der Handynutzer kann so bereits im Vorfeld die Fallen erkennen und erspart sich die Zahlung teurer Gebühren. Sollte es dennoch unberechtigterweise zu hohen Rechnungen kommen, zeigen wir, wie man dagegen vorgehen kann.
Klingeltöne und Logos als Kostenfalle
Der Werbung für das Herunterladen von Handy-Klingeltönen oder Flirt-Chats kann man kaum entgehen. Diese Dienste sind oft ein Hauptgrund für Schulden schon bei Minderjährigen. Durch geschickte Tarnung können besonders Kinder die Kosten der Nutzung der zahlreichen und verwirrenden Mobilfunkangebote nicht überschauen. Hinzu kommt, dass diese Gebühren in der Werbung zum Teil verschleiert werden. Tarifstrukturen und Vertragsbedingungen bleiben oft unklar.
Zur Bezahlung von Klingeltönen und Co. werden häufig sogenannten Premium-SMS verwendet. Diese ist eigentlich eine praktische Bezahlmethode per Handy, bei der man schnell und unkompliziert Dienstleistungen begleichen kann, ohne zum Beispiel seine Kreditkartendaten offen zu legen. Die fünfstelligen Nummern beginnen meist mit einer "7" oder "8". Generell kann der Diensteanbieter den Preis für eine Premium-SMS selbst festlegen.
Wie auch bei den Sonderrufnummern, sind die Anbieter der Premium-SMS gesetzlich dazu verpflichtet, den Preis ihres Angebots auszuweisen. Konkrete Regelungen wie dies zu geschehen hat, gibt es aber nicht. Auch an der Nummer selbst kann nicht erkannt werden, wie teuer der Dienst ist. Besonders bei Angeboten die im Fernsehprogramm beworben werden, sind vor allem die Folgekosten schwer ersichtlich. Meist reicht die Zeit eines Spots nicht aus, um die gesamten Vertragsdetails wahrzunehmen. Dazu kommt, dass diese oft sehr klein geschrieben sind und vor allem Kinder und Jugendliche durch die bunten Clips leicht abgelenkt werden. So wird oft leicht übersehen, dass sich hinter einem einzigen Klingelton oft ein ganzes Abonnement versteckt. Bemerkt man dies zu spät, werden gleich die Kosten für mehrere Monate berechnet.
Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbraucherrechte für Telefonkunden beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung vor allem dem Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern stärken. Die Anbieter von Kurzwahldiensten (z.B. Klingeltonanbieter) müssen künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag muss jederzeit kündbar sein.
Der Verbraucher kann daneben künftig verlangen, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Kosten aus diesen Abonnementverträgen im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten. Für Kalendermonate, vor deren Beginn der Verbraucher eine solche Benachrichtigung verlangt hat und in denen dies unterblieben ist, kann der Anbieter den 20 Euro überschreitenden Betrag nicht verlangen.
Bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, muss der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.